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Patch 8.3: Die Einschränkungen für kaufbare Sockelplätze

Wer nach der Veröffentlichung des am 15. Januar 2020 in Europa erscheinenden Patch 8.3: Visions of N’Zoth genug Zeit in das Ausbauen seiner titanischen Verbesserungen in der Herzkammer von Azeroth investiert und den Erfolg We Have the Technology erlangt, der schaltet bei dem bekannten NPC Wrathion eine neue Funktion als Händler frei.

Teaser Bild von Patch 8.3: Die Einschränkungen für kaufbare Sockelplätze
Teaser Bild von Patch 8.3: Die Einschränkungen für kaufbare Sockelplätze

Wer nach der Veröffentlichung des am 15. Januar 2020 in Europa erscheinenden Patch 8.3: Visions of N’Zoth genug Zeit in das Ausbauen seiner titanischen Verbesserungen in der Herzkammer von Azeroth investiert und den Erfolg We Have the Technology erlangt, der schaltet bei dem bekannten NPC Wrathion eine neue Funktion als Händler frei. Ab diesem Zeitpunkt bietet der schwarze Prinz den Spielern einige enorm interessante Gegenstände an, die alle sehr hohe Kosten an Verderbten Andenken besitzen und somit vermutlich erst später in der Lebenszeit von Patch 8.3 erworben werden können. Schließlich lässt sich diese Währung in Patch 8.3 nicht unbegrenzt farmen. Bei einem der von Wrathion verkauften Gegenstände handelt es sich um die verbrauchbare Verbesserung Gouged Eye of N’Zoth. Spieler können diesen Gegenstand für den Preis von 25.000 Verderbten Andenken erwerben und ihn danach dann dafür nutzen, um einen leeren Sockelplatz zu einem ihrer Ausrüstungsteile hinzuzufügen. Auch wenn dieser Effekt auf den ersten Blick recht simpel und sehr mächtig wirkt, so haben die Entwickler diesen begehrten verbrauchbaren Gegenstand aber dennoch mit einigen kleineren und häufig sehr offensichtlichen Einschränkungen ausgestattet. Die einzige wirklich lästige Limitierung von Gouged Eye of N’Zoth läuft darauf hinaus, dass Spieler diesen Gegenstand scheinbar nur auf Ausrüstungsteile anwenden können, die mit Patch 8.3 eingeführt wurden. Auf dem PTR von Patch 8.3 lassen sich diese zusätzlichen Sockelplätze zumindest zu keinem epischen Gegenständ aus dem Ewigen Palast hinzufügen. Dieser Umstand sollte besonders nervig für die Spieler sein, die selbst in Patch 8.3 noch immer auf die Schmuckstücke aus dem Ewigen Palast (Beispiel: Diver’s Folly oder Azshara’s Font of Power) für ihr BiS-Gear angewiesen sind und keine Schmuckstücke aus Patch 8.3 verwenden sollten. Solche Spieler müssen dann leider weiterhin in den Ewigen Palast reisen und auf ein Schmuckstück mit Sockelplatz und dem notwendigen Itemlevel hoffen.   Die Regeln für die Verwendung von kaufbaren Sockelplätzen: Verdorbene Gegenstände können zusätzliche Sockelplätze erhalten. Das Herz von Azeroth kann keinen zusätzlichen Sockelplatz erhalten. Azeritgegenstände können ebenfalls keine zusätzlichen Sockelplätze erhalten. Der neue legendäre Umhang kann auch keinen zusätzlichen Sockelplatz erhalten. Gegenstände mit einem Sockelplatz können keinen weiteren Sockelplatz erhalten. Ausrüstungsteile aus dem Ewigen Palast können keine zusätzlichen Sockelplätze erhalten. Gouged Eye of N’Zoth kann vermutlich nur bei Gegenständen aus Patch 8.3 verwendet werden.     (via)